Sicherungskarte

Mal eben schnell zum Schlüsseldienst und den Schlüssel nachmachen lassen? Ganz so einfach ist es häufig nicht. Um einen Schlüssel nachmachen zu lassen, muss häufig die so genannte Sicherungskarte zusätzlich vorgelegt werden, ohne die der Schlüsseldienst nicht befugt ist, eine Kopie anzufertigen. Warum das so ist, lesen Sie hier.

 

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Wer einen Schlüssel nachmachen lassen möchte, geht zum Schlüsseldienst – das ist soweit einfach und logisch. Aber nicht jeden Schlüssel darf der Schlüsseldienst einfach nachmachen. In vielen Fällen muss eine Sicherungskarte vorgelegt werden, damit der Schlüssel nachgemacht werden kann.

 

▶ Was ist eine Sicherungskarte?

Eine Sicherungskarte ist eine Karte im Scheckkartenformat, die bei vielen Schlüsseln überhaupt erst dazu legitimiert, den Schlüssel nachmachen zu lassen. Man erhält sie beim Kauf eines Sicherheitsschlosses dazu und hat mit dieser Sicherungskarte die Garantie, dass nur man selbst – oder eine Person, der man die Sicherungskarte ausgehändigt hat – Schlüssel nachmachen lassen kann und niemand unberechtigt Kopien anfertigt.

Dies ist gerade dann gut für das eigene Sicherheitsgefühl, wenn man den Schlüssel mal verliehen oder gar verloren haben sollte und man ihn wiedererhält, denn auch in diesem Fall hat man durch die Sicherungskarte die Gewissheit, dass keine Kopie angefertigt wurde.

 

Frau steckt Schlüssel in ein mechanisches Türschloss


▶ Wichtige Informationen für Vermieter

Gerade für Vermieter ist die Nutzung von Schlössern und Schließanlagen mit Sicherungskarte sehr empfehlenswert. Auch, wenn das Vertrauen in die neuen Mieter noch so groß ist, so bleiben auch hier stets Restrisiken. Was bereits angeführt wurde, kann schließlich nicht nur einem selbst passieren, sondern auch ein Mieter kann einmal seinen Schlüssel verlieren. An dieser Stelle gilt daher das alte Sprichwort „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“. Durch den Besitz einer Sicherungskarte wissen Vermieter so auch, dass ihre Mieter nicht ungefragt Kopien eines Schlüssels herstellen können. Da der Mieter die Sicherungskarte nicht besitzt, muss er den Schlüssel ggf. beim Vermieter (oder der Hausverwaltung) bestellen und bekommt ihn anschließend ausgehändigt.

 

Wenn Mieter einen Schlüssel nachmachen lassen möchten

Dennoch kann es natürlich immer vorkommen, dass Mieter einen nachgemachten Schlüssel erhalten möchte. Sei es, weil die vorhandenen Schlüssel nicht für alle Haushaltsmitglieder ausreichen, weil man einen Schlüssel an Freunde oder Nachbarn weitergeben will (für den Fall, dass man sich ausschließt oder zum Blumengießen während des Urlaubs) oder für eine Reinigungskraft – Gründe gibt es viele. Da der Mieter jedoch nicht im Besitz der Sicherungskarte ist, kann er hier nicht einfach selbstständig tätig werden.

Egal, ob es sich um privat angemieteten Wohnraum handelt oder um gewerblich genutzte Flächen: Der Mieter muss den Schlüssel beim Vermieter (oder, je nach Eigentumsverhältnissen, der Hausverwaltung) sozusagen „in Auftrag geben“, damit dieser nachgemacht wird und erhält diesen, sobald die Kopie angefertigt wurde.

 

Auch die Sicherungskarte kann verlorengehen

Nicht nur Schlüssel können verlorengehen. Läuft es ganz schlecht, so kann auch die Sicherungskarte selbst verlorengehen. In diesem Fall muss eine Ersatzkarte ausgestellt werden, was ein wenig Schriftverkehr in Form einer eidesstattlichen Erklärung erfordert. Mit dieser kann der Ersatz der Sicherungskarte herausgegeben werden.

 

Vier Wohngebäude


▶ Ganz ohne Sicherungskarte: die digitale Schließanlage

Eine sichere Alternative mit vielen Vorteilen ist die Installation eines digitalen Schließsystems wie dem System 3060 vom SimonsVoss. Statt Schlüsseln gibt es hier digitale Schließmedien wie SmartTags oder Transponder, von denen Sie keine Kopien anfertigen können und daher auch keine Sicherungskarte benötigen. Hier können Sie ganz einfach im Schließplan für jeden Transponder die individuellen Zutrittsrechte festlegen (und natürlich auch jederzeit wieder entziehen).

Auch der Schlüsselverlust stellt hier kein Problem dar (selbst, wenn der Transponder nicht wiedergefunden werden sollte): Geht das Schließmedium mal verloren, so kann es ganz einfach in der Anlage über die Locking System Management Software gesperrt werden und ist nicht mehr verwendbar.

 

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